Im Trauerfall:

Was ist zu
tun – Schritt
für Schritt.

 

Ein Trauerfall ist immer eine Ausnahmesituation. Viele Angehörige fühlen sich zunächst überfordert und ratlos. Was ist jetzt als Erstes zu tun? Hier erfahren Sie es.
Und nach dem ersten Kontakt mit Henn Bestattungen sind Sie nicht mehr allein. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Arzt verständigen für die Todesbescheinigung

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). Dieser wird nach Feststellung des Todes eine Todesbescheinigung ausstellen.

In Einrichtungen wie dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim übernimmt das Personal den Kontakt zum Arzt.

 

Henn Bestattungen anrufen
Tel. 02683 945265 in Neustadt (Wied)
Tel. 02685 9877688 in Oberlahr

Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Außerdem können Sie sich darauf verlassen, dass Sie immer mindestens von einem von uns beiden „Henns” betreut werden.

 

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde (bei Eheleuten)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Personalausweis und Krankenversicherungskarte
  • Renten- und Pensionsunterlagen (Versicherungsnummer)
  • Unterlagen zur Lebensversicherung, privater Sterbegeldversicherung und ggf. Unfallversicherung
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag und Graburkunde

Bestattungsart wählen

Heimatverbunden, Naturfreund, Freigeist … jeder Mensch gestaltet sein Leben auf seine Weise. So individuell darf auch der letzte Weg sein. Neben der klassischen Erdbestattung gibt es vielfältige Bestattungsarten, die Raum für persönliche Wünsche und besondere Orte lassen.

Ob Sie sich für eine traditionelle, ökologische oder alternative Bestattung entscheiden, wir unterstützen Sie bis zum gewählten Ruheort.

 

 

Die Erdbestattung

Sie ist die klassische Bestattungsform. Je nach Friedhof können Sie zwischen (Doppel-) Wahlgrab, Reihengrab oder Rasengrab wählen. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt bei uns mindestens 25 Jahre.

 

 

 

Die Feuerbestattung

Hier wird der Verstorbene, eingebettet in einem Sarg, im Krematorium eingeäschert. Je nach Friedhof können Sie zwischen (Doppel-) Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab, Urnenrasengrab oder einem anonymen Urnengrab wählen. Die Ruhezeit beträgt mindestens 15 Jahre.

Außerdem lässt eine Feuerbestattung vielfältige Formen und Orte der Urnenbeisetzungen zu. Insbesondere bei uns in Rheinland-Pfalz sind durch ein neues Bestattungsgesetz viele moderne Formen der Bestattungen möglich.

 

Die Seebestattung

Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne im Rahmen einer maritimen Zeremonie dem Meer übergeben. Die Angehörigen können bei dieser letzten Reise an Bord dabei sein.

Wir stellen für Sie den Kontakt zur Seebestattungsreederei her und organisieren die Trauerfeier und Beisetzung auf See.

 

Die Baum- oder
Waldbestattung

Die biologisch-abbaubare Urne wird am Fuße eines von Ihnen ausgewählten Baumes beigesetzt. Diese natürliche Bestattungsart kann in einem Begräbniswald oder auf einem Friedhof stattfinden, der Baumbestattungen anbietet.

In unserer näheren Umgebung können Baumbestattungen hier stattfinden:

  • im FriedWald Neuwied-Monrepos, dem Laubmischwald oberhalb der Stadt Neuwied
  • im Ruhewald Steimel, nordöstlich von Puderbach im Naturpark Rhein-Westerwald gelegen
  • im RuheForst des Bad Hönninger Stadtwaldes bei Girgenrath

Eine andere Form der Naturbestattung ist in den Schweizer Alpen möglich: Hier ist es erlaubt, die Asche des Verstorbenen auf einer Bergwiese oder in einen Bergbach zu verstreuen.

Das neue Bestattungsgesetz
in Rheinland-Pfalz (seit Herbst 2025)

Das modernisierte Gesetz in unserem Bundesland lockert den Friedhofszwang und erlaubt neue Bestattungsformen:

  • unter bestimmten Bedingungen kann die Urne zu Hause aufbewahrt oder die Asche auf dem eigenen Grundstück verstreut werden
  • Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar werden erlaubt
  • Die Diamantbestattung kann durchgeführt werden, bei der ein Teil der Asche zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst wird.
  • Tuchbestattungen ohne Sarg sind möglich

Wichtig zu wissen: Es sind einige Voraussetzung (Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz) und Formalitäten (schriftliche Willenserklärung zu Lebzeiten) notwendig. Wir beraten Sie, was in Ihrem Falle möglich ist.